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Neuigkeiten rund um ORX

Wenn ein Partner bei der Ehescheidung seinen Anteil am gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner verkauft, können dabei Steuern anfallen.

Studierende und Fachschüler können aufatmen, denn seit dem 15.3.2023 kann die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR beantragt werden.

Das häusliches Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale: Neue Spielregeln beim steuerlichen Abzug der Aufwendungen.

Die Erstattung privater Mobilfunkkosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Mobiltelefon für nur 1 EURO abkauft.

Seit 2023 beträgt der Grundentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind pauschal 4.260 EUR pro Jahr. Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind um jeweils 240 EUR.

Wegen gestiegener Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR. Der Antrag soll über eine digitale Plattform erfolgen.

Mit der neuen Steuerkanzlei in Eppingen stehen Ihnen die Services aller ORX Standorte zur Verfügung. Zusätzlich profitieren von einer neuen Sonderleistung - der Mediation.

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 verabschiedet. Stimmt auch der Bundesrat zu, werden viele steuerliche Änderungen zu berücksichtigen sein.

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Abgabefrist für die dazugehörige Erklärung wurde nun bis 31.1.2023 verlängert.

Seit Oktober 2022 können Beschäftigte eine Einmalzahlung von bis zu 3.000 EUR erhalten. Dieser Inflationsausgleich wird vom Arbeitgeber gezahlt und bleibt steuer- sowie abgabenfrei.

Als Solo-Selbständiger haben Sie vermutlich keine eigene Steuerabteilung aber die Steuererklärung muss trotzdem stimmen. Die Steuerprofis von ORX übernehmen das für Sie.

Der Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 beinhaltet Neuerungen für Aufwendungen. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen-und Umsatzsteuer bei PV-Anlagen vorgesehen.

Das Geschäftsjahr neigt sich dem Ende und die Auftragslage zieht in fast allen Unternehmen an. ORX entlastet Sie in dieser Zeit als starker Partner und bearbeitet Ihren Jahresabschluss.

Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt.

Bei ORX profitieren Sie von vielen Benefits die Ihr Leben bereichern und Ihnen Sicherheit geben. Sehen Sie sich unsere Stellenangebote an und überzeugen Sie sich.

Der Zinssatz ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat gesenkt worden.

Das ORX Team sucht Verstärkung. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und sehen Sie sich dieses Stellenangebot an.

Belege kopieren, lochen und mühsam nach Datum zu sortieren war gestern. ORX wickelt Ihre Umsatzsteuer digital ab.

Hier gilt für Unternehmen ganz besondere Sorgsamkeit. ORX erstellt Ihre Publizierung gewissenhaft und zuverlässig.

Das Bundesverfassungsgericht fordert beim Gesetzgeber die Entlastung kinderreicher Familien ab 31.07.2023.

Zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen bereits befristet eingeführter Maßnahmen.

ORX kalkuliert zuverlässig Ihre Kosten und Leistungen damit Sie immer den Überblick haben.

Nachgezahlte Überstundenvergütungen werden ermäßigt besteuert.

Profitieren auch Sie: ORX erstellt Ihre Einnahmenüberschussrechnung.

In diesem Jahr steht ein Megaprojekt der Finanzverwaltung auf dem Plan.

Europäischer Gerichtshof: Festsetzungen sollten offengehalten werden!

Weniger Kosten, mehr Zeit, mehr Sicherheit: ORX optimiert Ihre Steuern.

Steuerfreier Corona-Bonus für Pflegekräfte. // Verlängerung der Homeoffice-Pauschale.

Sparen Sie wertvolle Zeit: ORX übernimmt Ihre Monats-, Quartals-, Jahresbuchhaltungen.

Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben „steuerfrei“.

Steuerpläne der neuen Bundesregierung: Das steht auf über 170 Seiten im Koalitionsvertrag!

Finanzgericht: Privates Veräußerungsgeschäft bei Trennung und anschließender Ehescheidung.

Steuernachzahlungen und -erstattungen: Finanzämter setzen vorerst keine Zinsen mehr fest.

Für Investitionen in 2021 kann (noch) die degressive Abschreibung genutzt werden.

Zeitraumbezogene Zuzahlung für einen zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Pkw.

Neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen.

Kleine Fotovoltaikanlagen: Steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag.

Gesetzgebung: Das neue Optionsmodell "Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts".

Grundsatzurteile zur Doppelbesteuerung der Renten: Angekündigte Änderungen.

Homeoffice-Pauschale für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021.

Für alle Steuerpflichtigen:Die neue und alte Grundsteuer im Überblick.

Gutscheine und Geldkarten als begünstigter Sachbezug: Übergangsfrist der Verwaltung.

Das drittes Corona-Steuerhilfegesetz ist nun final in trockenen Tüchern.

Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung.

Jahressteuergesetz 2020 bringt viele Neuerungen für die Einkommensteuer.

Umsatzsteuer: Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen.