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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen bereits befristet eingeführter Maßnahmen.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“. Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.6.2022 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten.
Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe
Für alle Steuerpflichtigen
- Nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags bei minderjährigen Kindern
- Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick
- Broschüre: Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften
- Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“
Für Kapitalanleger
- Finanzverwaltung äußert sich zur Besteuerung von virtuellen Währungen
Für Unternehmer
- Geänderte Rechtsprechung: Droht Sportvereinen nun „Umsatzsteuer-Ungemach“?
Für Arbeitgeber
- Auslandsentsendung: Kaufkraftzuschläge angepasst
- Mindestlohn und Grenze für Minijobs: Erhöhung ab 1.10.2022