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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen bereits befristet eingeführter Maßnahmen.

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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“. Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.6.2022 zugestimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten.

Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe

Für alle Steuerpflichtigen

  • Nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags bei minderjährigen Kindern
  • Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick
  • Broschüre: Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften
  • Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“

Für Kapitalanleger

  • Finanzverwaltung äußert sich zur Besteuerung von virtuellen Währungen

Für Unternehmer

  • Geänderte Rechtsprechung: Droht Sportvereinen nun „Umsatzsteuer-Ungemach“?

Für Arbeitgeber

  • Auslandsentsendung: Kaufkraftzuschläge angepasst
  • Mindestlohn und Grenze für Minijobs: Erhöhung ab 1.10.2022

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