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Umzugskosten wegen Einrichtung eines Homeoffice
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen im Homeoffice führt.

Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung hat das Finanzgericht Hamburg für das Streitjahr 2020 auch dann angenommen, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.
Weitere Themen dieser Ausgabe:
Für alle Steuerpflichtigen
- Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises: Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen
Für Unternehmer
- Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: GbR-Neuregelungen gelten ab 2024
- Kein Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer
- Kleine Photovoltaikanlagen: Erwerbstätigkeit muss dem Finanzamt nicht mehr angezeigt werden
Für Arbeitgeber
- Neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab 1.7.2023
Für Arbeitnehmer
- Werbungskosten: Umzugskosten wegen Einrichtung eines Homeoffice
- Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen nur bei Zusammenballung der Einkünfte