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Umsatzsteuerliche Organschaft
Europäischer Gerichtshof: Festsetzungen sollten offengehalten werden!

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof vor einiger Zeit u. a. die Frage vorgelegt, wer bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Umsatzsteuer schuldet. Ist es – wie es das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) vorsieht – der Organträger oder vielmehr der Organkreis (also die Mehrwertsteuergruppe)? Inzwischen liegen die Schlussanträge der Generalanwältin vor. Sollte der Europäische Gerichtshof der darin ausgeführten Sichtweise folgen, könnte dies immense Auswirkungen für den deutschen Fiskus haben.
Weitere Themen dieser Ausgabe:
Für alle Steuerpflichtigen
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Berechnungen eines Statikers sind nicht begünstigt
- Keine Spekulationssteuer: Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten Gartenhauses
- Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Für Vermieter
- Steuerfolgen bei Übertragung eines Vermietungsobjekts gegen Versorgungsleistungen
Für Unternehmer
- Umsatzsteuerliche Organschaft: Festsetzungen sollten offengehalten werden!
- Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsertrag
Für Arbeitgeber
- Firmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich
- Beitragsfreie Entgeltumwandlungen in der Sozialversicherung deutlich erschwert
- Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt zu Arbeitslohn