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Steuernachzahlungen und -erstattungen

Der Zinssatz ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat gesenkt worden.

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Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen (§ 233a Abgabenordnung [AO]) ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (das heißt 1,8 % pro Jahr) gesenkt worden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB wenigstens alle zwei Jahre zu evaluieren. Die erste Evaluierung erfolgt spätestens zum 1.1.2024.

 

Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe:

 

Für alle Steuerpflichtigen
• Steuernachzahlungen und -erstattungen: Der neue Zinssatz beträgt 0,15 % pro Monat
• Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale
• Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen
• Aufgabe des Familienheims aus zwingenden Gründen führt nicht zum Wegfall der Steuerbefreiung
• Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten

Für Unternehmer
• Keine Betriebsausgaben für bürgerliche Kleidung
• Innergemeinschaftliche Lieferungen: Kehrtwende bei zu spät abgegebenen Zusammenfassenden Meldungen (ZM)

Für GmbH-Gesellschafter
• Zum Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei Auflösung einer GmbH

Für Arbeitgeber
• Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug: Klarstellungen durch die Finanzverwaltung

Für Arbeitnehmer
• Aktualisiertes Merkblatt: Steuerklassenwahl 2022 für Ehegatten und Lebenspartner

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