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Steuern bei Hausverkauf nach Scheidung
Wenn ein Partner bei der Ehescheidung seinen Anteil am gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner verkauft, können dabei Steuern anfallen.

Da in Deutschland rund jede dritte Ehe wieder geschieden wird, hat folgende Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine gewisse Breitenwirkung: Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen.
Themen dieser Ausgabe:
Für alle Steuerpflichtigen
• Broschüre „Vereine & Steuern“ neu aufgelegt
• Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung mitunter zu versteuern
Für Unternehmer
• Schriftsteller, Künstler und Co.: Erhöhte Betriebsausgabenpauschalen
Für GmbH-Gesellschafter
• Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital
• Keine Verrechnung vororganschaftlicher Verluste im Organkreis
Für Personengesellschaften
• Betriebsaufspaltung: Geänderte Rechtsprechung zur personellen Verflechtung greift erst ab 2024
• „Untreuer Gesellschafter“: Einkünftezurechnung bei unrechtmäßigem Betriebsausgabenabzug
Für Arbeitgeber
• Pflegeversicherung: Neue Beitragssätze ab 1.7.2023 in der Pipeline
Für Arbeitnehmer
• Keine Werbungskosten: Umschulungskosten nach Erwerbstätigkeit ohne Berufsausbildung