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Steuerermäßigung für Überstunden

Nachgezahlte Überstundenvergütungen werden ermäßigt besteuert.

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Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof. Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.

Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe

Für alle Steuerpflichtigen

  • Energetische Sanierung: Steuerermäßigung für sommerlichen Wärmeschutz
  • Keine Einkünfte: Entschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der privaten Wohnung
  • Keine haushaltsnahen Dienstleistungen: Müllabfuhr und Abwasserentsorgung

Für Kapitalanleger

  • Ist die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?

Für Unternehmer

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Erleichterungen bei der Lohnsummenregelung wegen Corona
  • Maßnahmenpaket für vom Krieg betroffene Unternehmen
  • Tagesmütter: Betriebsausgabenpauschale trotz Lockdowns

Für GmbH-Geschäftsführer

  • Körperschaftsteuerpflicht bei Streubesitzanteilen: Anhängige Verfahren im Blick behalten!

Für Arbeitgeber

  • Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auch für Reisezeiten

Für Arbeitnehmer

  • Für zusammengeballte Überstundenvergütungen gibt es eine Steuerermäßigung

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