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Steuerermäßigung für Hausnotrufsysteme mit Sofort-Hilfe
Der Fiskus gewährt auf haushaltsnahe Dienstleistungen im Zuge der Steuererklärung eine Steuerermäßigung. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Beispielsweise müssen Dienstleistungen direkt in Ihrem Haushalt erbracht werden. Die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs lautet: Eine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.
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Weitere Themen dieser Ausgabe:
Für alle Steuerpflichtigen
• Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe nicht begünstigt
• Steuerliche Grenzwerte: Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettowert
• Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
Für Vermieter
• DSGVO: Darf das Finanzamt Unterlagen mit personenbezogenen Daten anfordern?
Für Unternehmer
• Homepage: Keine Nutzungsdauer von einem Jahr
• Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.9.2023 stellen
• Corona-Hilfen sind nicht ermäßigt zu besteuern
Für Arbeitgeber
• Reform des Arbeitszeitgesetzes: Elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte in der Pipeline
• Kein Minijob und Hauptjob beim gleichen Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
• Keine Werbungskosten bei unangemessenen Feiern