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Steuerermäßigung für Hausnotrufsysteme mit Sofort-Hilfe

Der Fiskus gewährt auf haushaltsnahe Dienstleistungen im Zuge der Steuererklärung eine Steuerermäßigung. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

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Beispielsweise müssen Dienstleistungen direkt in Ihrem Haushalt erbracht werden. Die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs lautet: Eine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.

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Weitere Themen dieser Ausgabe:

Für alle Steuerpflichtigen
• Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe nicht begünstigt
• Steuerliche Grenzwerte: Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettowert
• Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben

Für Vermieter
• DSGVO: Darf das Finanzamt Unterlagen mit personenbezogenen Daten anfordern?

Für Unternehmer
• Homepage: Keine Nutzungsdauer von einem Jahr
• Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.9.2023 stellen
• Corona-Hilfen sind nicht ermäßigt zu besteuern

Für Arbeitgeber
• Reform des Arbeitszeitgesetzes: Elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte in der Pipeline
• Kein Minijob und Hauptjob beim gleichen Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer
• Keine Werbungskosten bei unangemessenen Feiern

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