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Privatnutzung von Betriebshandy

Die Erstattung privater Mobilfunkkosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Mobiltelefon für nur 1 EURO abkauft.

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Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und es dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 04/2023:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Bis Ende Februar wurden 78 % aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben
  • Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote: Alles Wichtige zur Besteuerung!
  • Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche Belastung

 

Für Kapitalanleger

  • Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig

 

Für Unternehmer

  • Photovoltaikanlagen: Finales Schreiben der Finanzverwaltung zum neuen Nullsteuersatz

 

Für GmbH-Gesellschafter

  • Anteilsrotation unter Wert ist steuerlich nicht anzuerkennen

 

Für Arbeitgeber

  • Steuerfreie Aufmerksamkeiten an Angehörige des Arbeitnehmers nur noch bei Haushaltszugehörigkeit
  • Arbeitgeber kauft das Handy des Arbeitnehmers für 1 EUR: Privatnutzung ist dennoch steuerfrei

 

Für Arbeitnehmer

  • Doppelte Haushaltsführung: Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland ist eine Kostenbeteiligung nachzuweisen

 

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