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Homeoffice-Pauschale
Das häusliches Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale: Neue Spielregeln beim steuerlichen Abzug der Aufwendungen.

Beim (häuslichen) Arbeitszimmer stellt sich oft die Frage, ob die Aufwendungen voll abziehbar sind, nur zum Teil oder gar nicht. Mit Wirkung ab 2023 wurde der Abzug durch das Jahressteuergesetz 2022 neu geregelt und zumindest teilweise vereinfacht. Zudem wurde die bislang befristet geltende Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Grund genug, das Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht näher zu betrachten.
Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe 01/2023:
1. Arbeitszimmer: Abzug der Kosten bis 2022
2. Aufwendungen
3. Mittelpunktfälle
4. Anderer Arbeitsplatz
5. Außerhäusliches Arbeitszimmer
6. Nur teilweise beruflich genutzt
7. Homeoffice-Pauschale: Rechtslage bis 2022
8. Rechtslage ab 2023 (mit Beispielen)
9. Häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf der Immobilie