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Hilfen für Studierende und Fachschüler

Wegen gestiegener Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR. Der Antrag soll über eine digitale Plattform erfolgen.

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Für die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler 
eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.

Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe:

Für alle Steuerpflichtigen
• Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: 200 EUR auf Antrag
• Energetische Gebäudesanierung: Gasheizungen werden ab 2023 steuerlich nicht mehr gefördert
• Jahressteuergesetz 2022 verkündet
• Vereine zur Förderung der Freizeitgestaltung: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen

Für Vermieter
• Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine Mietimmobilie nach der ImmoWertV möglich

Für Unternehmer
• Abzugsverbot von Schuldzinsen bei Überentnahmen: Auch Avalprovisionen gehören dazu
• Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung
• Neue Verwaltungsanweisung zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
• Abzug von Bewirtungsaufwendungen: Neue Anforderungen seit 2023

Für GmbH-Gesellschafter
• Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Für Arbeitgeber
• Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.2023 verlängert

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