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Frist für Grundsteuer verlängert

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Abgabefrist für die dazugehörige Erklärung wurde nun bis 31.1.2023 verlängert.

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Im Zuge der Grundsteuerreform müssen in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke auf den 1.1.2022 neu bewertet werden. Dazu müssen die Eigentümer für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (grundsätzlich elektronisch) einreichen. Die Abgabefrist, die am 31.10.2022 enden sollte, wurde nun bundesweit bis 31.1.2023 verlängert (Entscheidung der Finanzminister der Länder vom 13.10.2022). Nachfolgend sind wichtige Punkte zur Grundsteuerreform aufgeführt.

Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe:

Für alle Steuerpflichtigen
• Grundsteuer: Abgabefrist bis 31.1.2023 verlängert
• Verlagerung von Ausgaben im privaten Bereich

Für Vermieter
• Wichtige Steueraspekte bei Mietimmobilien

Für Kapitalanleger
• Freistellungsaufträge: In diesen Fällen müssen Anleger (nicht) tätig werden

Für Unternehmer
• Kassenführung: Letzte Übergangsfrist für alte Kassensysteme läuft Ende 2022 aus
• Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer
• Maßnahmen für Gewerbetreibende und Freiberufler

Für GmbH-Geschäftsführer
• Der Countdown läuft: Der Jahresabschluss für 2021 ist bis Ende 2022 offenzulegen

Für GmbH-Gesellschafter
• Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen

Für Personengesellschaften
• Optionsmodell zur Körperschaftsteuer: Antrag für 2023 ist bis Ende November 2022 zu stellen

Für Arbeitgeber
• Mindestlohn und Minijobs: Erhöhung seit dem 1.10.2022

Für Arbeitnehmer
• Maßnahmen zum Jahreswechsel 2022/2023

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