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Entlastung kinderreicher Familien
Das Bundesverfassungsgericht fordert beim Gesetzgeber die Entlastung kinderreicher Familien ab 31.07.2023.

Entlastung kinderreicher Familien.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31.07.2023 eine Neuregelung zu treffen.
Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe:
Für alle Steuerpflichtigen
• Pflegeversicherung: Bundesverfassungsgericht fordert Entlastung kinderreicher Familien.
• Identifikationsnummer für Ukraine-Flüchtlinge.
• Zahlen und Fakten zur Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Für Unternehmer
• Informationen zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung in der Sozialversicherung.
• Veräußerungsgewinn für gemischt genutzten Pkw voll steuerpflichtig?
• Kann für einen Gewinn aus einer übernommenen Pensionsverpflichtung eine Rücklage gebildet werden?
• Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Anträge sind bis zum 30.9.2022 zu stellen.
Für Arbeitgeber
• Sachbezüge bleiben bei der Berechnung des Mindestlohns außen vor.
• 9-EUR-Ticket: Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers.
Für Arbeitnehmer
• Zur ersten Tätigkeitsstätte bei einem angestellten Bauleiter.
• Umschulungskosten nach Erwerbstätigkeit ohne Berufsausbildung sind nicht als Werbungskosten abziehbar.