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Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler
Studierende und Fachschüler können aufatmen, denn seit dem 15.3.2023 kann die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR beantragt werden.

Weitere Themen dieser Ausgabe:
Für alle Steuerpflichtigen
• Broschüre: Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften
• Zuwendungsnießbrauch zugunsten minderjähriger Kinder kann Gestaltungsmissbrauch sein
• Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: Antrag ist endlich möglich
• Energiepreispauschale für Rentner: Keine Eintragungen in der Steuererklärung 2022
Für Kapitalanleger
• Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Voraussichtliche Staatenaustauschliste für 2023
Für Unternehmer
• Rückstellung für Mitarbeiterboni auch ohne Rechtsanspruch möglich
• Pensionszusagen: Keine Rückstellung bei schädlichen Vorbehalten
• Umsatzsteuer: Merkblatt für Unternehmer in der Bauwirtschaft
• Umsatzsteuerliche Organschaft: Neues zur finanziellen Eingliederung
Für GmbH-Geschäftsführer
• Handelsregister: Geschäftsführer müssen die Einsehbarkeit