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3.000 Euro mehr vom Arbeitgeber
Seit Oktober 2022 können Beschäftigte eine Einmalzahlung von bis zu 3.000 EUR erhalten. Dieser Inflationsausgleich wird vom Arbeitgeber gezahlt und bleibt steuer- sowie abgabenfrei.

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Inflationsausgleichsprämie aufgeführt.
Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe:
Für alle Steuerpflichtigen
- Energiepreispauschale für Rentner und neue Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich
- Anstieg der Erbschaft-/Schenkungsteuer bei der Übertragung von Immobilien befürchtet
- Energiepreispauschale: Mögliche Steuerpflicht bei Minijobbern über die Einkommensteuer-Veranlagung 2022
Für Vermieter
- „Steuerfalle anschaffungsnahe Herstellungskosten“: Eine Entnahme ins Privatvermögen fällt nicht darunter
Für Unternehmer
- Künstlersozialabgabe: Abgabesatz steigt in 2023 auf 5,0 %
- Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert
- Einnahmen-Überschussrechnung: Umsatzsteuer ist kein durchlaufender Posten
Für Arbeitgeber
- Praxisrelevante Informationen zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie
- Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2023
Für Arbeitnehmer
- Keine Werbungskosten für Familienheimfahrten bei teilentgeltlich überlassenem Pkw
- Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern: Steuerzahlerfreundliche Entscheidung
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