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3.000 Euro mehr vom Arbeitgeber

Seit Oktober 2022 können Beschäftigte eine Einmalzahlung von bis zu 3.000 EUR erhalten. Dieser Inflationsausgleich wird vom Arbeitgeber gezahlt und bleibt steuer- sowie abgabenfrei.

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Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Inflationsausgleichsprämie aufgeführt.

Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe:

Für alle Steuerpflichtigen

  • Energiepreispauschale für Rentner und neue Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich
  • Anstieg der Erbschaft-/Schenkungsteuer bei der Übertragung von Immobilien befürchtet
  • Energiepreispauschale: Mögliche Steuerpflicht bei Minijobbern über die Einkommensteuer-Veranlagung 2022

 

Für Vermieter

  • „Steuerfalle anschaffungsnahe Herstellungskosten“: Eine Entnahme ins Privatvermögen fällt nicht darunter

 

Für Unternehmer

  • Künstlersozialabgabe: Abgabesatz steigt in 2023 auf 5,0 %
  • Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert
  • Einnahmen-Überschussrechnung: Umsatzsteuer ist kein durchlaufender Posten

 

Für Arbeitgeber

  • Praxisrelevante Informationen zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie
  • Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2023

 

Für Arbeitnehmer

  • Keine Werbungskosten für Familienheimfahrten bei teilentgeltlich überlassenem Pkw
  • Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern: Steuerzahlerfreundliche Entscheidung

 

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