Wir stellen ein: Steuerfachangestellter (w/m/d)
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Studierende und Fachschüler können aufatmen, denn seit dem 15.3.2023 kann die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR beantragt werden.

Das häusliches Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale: Neue Spielregeln beim steuerlichen Abzug der Aufwendungen.

Die Erstattung privater Mobilfunkkosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Mobiltelefon für nur 1 EURO abkauft.