Studierende und Fachschüler können aufatmen, denn seit dem 15.3.2023 kann die einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR beantragt werden.
Die Erstattung privater Mobilfunkkosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Mobiltelefon für nur 1 EURO abkauft.